Kircheneintritt

Unsere Kirchengemeinden haben Platz für die Überzeugten genauso wie für die Zweifler, die Fragenden und Suchenden. Wenn Sie bereits getauft sind und in die evangelische Kirche (wieder) eintreten wollen, sind Sie uns von Herzen willkommen. Hier finden Sie dazu die wichtigsten Informationen.

Wo kann ich in die evangelische Kirche eintreten?

Der kürzeste Weg führt in das Pfarramt Ihrer örtlichen Kirchengemeinde. Am besten, Sie vereinbaren mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Gemeinde einen Termin für ein Aufnahmegespräch. Sie finden die Anschrift unter unserem Menüpunkt "Gemeinden".

Vielleicht ist es Ihnen lieber, mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer zu sprechen, die nicht zu ihrer Gemeinde vor Ort gehören. Pfarrer Moritz von Niedner und Dekanin Ursula Brecht stehen Ihnen als Gesprächspartner zum Thema Kircheneintritt gerne zur Verfügung.

Moritz von Niedner

Pfarrer Moritz von Niedner
moritz.vonniedner@elkb.de
09104 680

Dekanin Ursula brecht
Bildrechte Brecht

Dekanin Ursula Brecht
ursula.brecht@elkb.de
09161 887610

Wie läuft der Eintritt ab?

Es ist uns wichtig, miteinander ins Gespräch zu kommen: Vor allem über das, was Ihnen jetzt beim Kircheneintritt wichtig ist. Manche Menschen möchten über Grund Ihres einstigen Kirchenaustritts reden, für andere ist das gar kein Thema mehr. Es ist Gelegenheit, Fragen zum Thema Glauben und Kirche ansprechen, die Sie beschäftigen, zum Beispiel auch, was Sie zum Eintritt bewogen hat.

Der Eintritt selbst geschieht, indem Sie Ihren Willen dazu ausdrücklich erkären, darüber bekommen Sie eine Bestätigung ausgehändigt. Damit ist der Eintritt sofort wirksam. Wir freuen uns, wenn Sie sich in der Zeit danach zu einem Abendmahlsgottesdienst einladen lassen. Denn da wird die christliche Gemeinschaft noch einmal besonders deutlich.

Was kostet der Eintritt?

Nichts! Im Unterschied zum Austritt auf dem Standesamt. Je nach Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen leisten Sie als Kirchenmitglied dann einen finanziellen Beitrag in Form der Kirchensteuer. Die zahlen Sie allerdings nur, wenn Sie einkommensteuerpflichtig sind, und auch dann nur in einer Höhe von 8 % der Einkommensteuer (nicht des Einkommens!). Wir werden Sie zusätzlich einmal im Jahr anschreiben und um Ihr Kirchgeld bitten - das ist der Teil des Kirchenbeitrags, den die Kirchengemeinden selbst erheben und der auch zu 100 % bei uns verbleibt. Auch das Kirchgeld betrifft Sie aber nur, wenn Ihr Jahreseinkommen über dem Freibetrag (im Jahr 2021: 9.744 €) liegt. Wir sind dankbar für alle, die die Arbeit der Kirche und unserer Kirchengemeinde unterstützen - vieles, was bei uns geschieht, wird dadurch erst möglich.

Wen muss ich über meinen Eintritt informieren?

Sowohl das Einwohnermeldeamt als auch das Kirchensteueramt bekommen von uns eine Nachricht über Ihren Eintritt. Mit Einführung der Elektronischen Lohnsteuerkarte wird auch Ihr Arbeitgeber automatisch benachrichtigt. Sie selbst müssen nichts weiter veranlassen.